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S A T Z U N G

des Porsche Club Landshut e.V.

Stand 20.03.2015

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der am 22.01.2009 in 84028 Landshut gegründete Porsche Club Landshut e.V. führt den Namen Porsche Club Landshut e.V.

2. Der Porsche Club Landshut e.V. hat seinen Sitz in Ergolding und erlangt   Rechtsfä-higkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziele und Zweck des Clubs

Der Porsche Club Landshut e.V. ist eine unpolitische und unkonfessionelle Organisation. Er verfolgt ideelle Ziele auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugwesens im weitesten Sinne. Der Porsche Club Landshut e.V. bezweckt unter Ausschluss jedes wirtschaftlichen Ge-schäftsbetriebes den kameradschaftlichen Zusammenschluss der Besitzer von Porsche-Kraftfahrzeugen. Der Porsche Club Landshut e.V. verfolgt gemeinnützige Zwecke und die gemeinsame Pfle-ge von: Sicherheitstraining, generelle Erhöhung der Fahrtsicherheit, bewussteres, energiespa-rendes Fahren, sportliche, touristische und gesellschaftliche Belange. Der Porsche Club Landshut e.V. hat keine Erwerbsabsicht.

§ 3 Mitgliedschaft

Der Porsche Club Landshut e. V. hat Mitglieder.

§ 4 Mitglieder


1. Mitglied des Porsche Club Landshut e.V. kann jede natürliche Person über 18 Jahren mit Führerschein werden, die Fahrer, Eigentümer oder Halter eines Porsche (zugelas-sen für Straßenverkehr, Rennwagen oder Oldtimer) ist. Als Fahrer ist hier eine Person zu verstehen, welche einen Porsche zur dauernden Verfügung hat.

2. Die Partner der Mitglieder aus § 4, 1. können ebenfalls voll stimmberechtigte Mitglie-der des Porsche Club Landshut e.V. werden.

3. Mitglieder, die nicht mehr die Bedingungen aus § 4, 1. erfüllen, können als passive Mitglieder im Club verbleiben. Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht.

4. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Clubs, Be-nutzung von Clubeinrichtungen und das Führen des Clubabzeichens.

§ 5 Aufnahme von Mitgliedern

1. Über die Aufnahme stimmt der Vorstand ab.

2. Durch die Unterschrift des Aufnahmeantrages erkennt der Bewerber die Satzung des Porsche Club Landshut, e.V. an und verzichtet ausdrücklich auf Klagen vor ordentli-chen Gerichten gegen Maßnahmen und Entscheidungen des Vorstandes und von Mit-gliedern des Porsche Club Landshut e.V.

3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung der Aufnahmegebühr und des Betrages.

4. Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Bestimmungen dieser Satzung und Beschlüssen der Hauptversammlung zu folgen, den Porsche Club Landshut e.V. aktiv zu fördern und sich am Clubleben rege zu beteiligen.

5. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages wird nicht begründet. Sie stellt kein Wertur-teil über den Bewerber dar.

§ 6 Haftungsausschluss

Bei jeglicher automobilsportlicher Veranstaltung des Porsche Club Landshut e.V. im In- und Ausland (Ausschalten von Ansprüchen). Der veranstaltende Porsche Club Landshut e.V. übernimmt gegenüber den Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Kfz-Eigentümern, Kfz-Haltern, Beifahrern, Helfern), keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor, während oder nach der Veranstaltung. Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Helfer) verzichten unter Ausschluss des Rechtsweges durch Abgabe der Nennung oder Anmeldung und durch die Teilnahme für sich und die ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen für jeden im Zusammenhang mit einer Veranstal-tung oder einem Wettbewerb erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:

1. den Porsche Club Landshut e.V., dessen Vorstand und dessen Mitgliedern;

2. dem Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer;

3. Fahrer, Beifahrer, Helfer, Halter von Fahrzeugen und deren Familienangehörigen, die an der Veranstaltung teilnehmen;

4. Behörden, Renndienste und irgendwelchen anderen Personen, welche mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Für (möglichst schriftliche) Haftungsverzichte hinsichtlich derjenigen Ansprüche, die einem Helfer gegen denjenigen Teilnehmer entstehen können, für den er tätig wird, hat jeder Teil-nehmer selbst zu sorgen.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung oder dem Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach der Ausschreibung oder den Bestimmungen der Veranstaltung vereinbart wird.
Die Bewerber/Fahrer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung oder Wettbewerb benutz-ten Fahrzeugs sein. Sofern ein Bewerber / Fahrer nicht der Eigentümer des bei der Veranstal-tung von ihm eingesetzten Fahrzeuges ist, muss die Nennung einer Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Abnahme nachgereicht werden. Die Bewerber/Fahrer sind auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung handelt; es ist nicht Sache des Veranstalters dies zu überprüfen.
Sollte eine Teilnehmer zu den motorsportlichen Veranstaltungen des Porsche Clubs Landshut e.V. Familienangehörige oder Gäste mitbringen, so stellt er den Porsche Club Landshut e.V. und seine Mitglieder von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen seitens der mitgebrachten Personen frei.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheits-gründen oder von den Behörden oder den für die jeweiligen Strecken Verantwortlichen, ange-ordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch den Wettbe-werb bzw. die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.

§ 7 Beiträge

1. Der Club erhebt Beiträge, um die Ausgaben die zur Erfüllung der Ziele des Porsche Club Landshut e.V. notwendig sind, bestreiten zu können.

2. Die Aufnahmegebühr (zur Zeit: € 300,00) sowie die Höhe des Jahresbeitrages (zur Zeit: € 200,00) legt die Mitgliederversammlung fest. Bei Beitritt von Partnern/ Partne-rinnen und Ehegatten legt die Mitgliederversammlung einen Jahresbeitrag in Höhe von 100,00 € für den jeweiligen Partner fest.

3. Der Beitrag ist jährlich im voraus an den Porsche Club Landshut e.V. zu entrichten.

4. Für die Verbindlichkeiten des Porsche Club Landshut e.V. haftet jedes Mitglied nur in Höhe seines Jahresbeitrages.

5. Die Beiträge werden per Abbuchungsermächtigung eingezogen.

§ 8 Ende der Mitgliedschaft

1. Austritt

a) Jedes Mitglied kann seinen Austritt per Einschreiben zum Ende eines Ge-schäftsjahres erklären. Das Kündigungsschreiben muss bis zum 30. September des jeweiligen Jahres beim Vorstand eingegangen sein.

b) Ab Zeitpunkt des Austrittes dürfen eventuelle Mitgliedskarten, Wagenplaket-ten und Clubabzeichnung nicht mehr öffentlich geführt bzw. genutzt werden. Mit dem Ablauf der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte und Ansprüche an den Club, sein Vermögen oder seine Einrichtungen.

2. Ausschluss Mitgliedschaft kann nur durch den Vorstand des Porsche Club Landshut e V. gelöscht werden, wenn das Mitglied trotz Mahnung mittels Einschreibebrief mit seiner Bei-tragszahlung länger als ein Vierteljahr im Rückstand ist, oder wenn das Mitglied sich grobe Verstöße gegen Zwecke und Ziele des Porsche Club Landshut e.V. oder des-sen Satzung zu Schulden kommen lässt. Der Ausschluss ist dem Mitglied an seine zuletzt bekannte Adresse per Einschreiben mitzuteilen. Ansprüche des Clubs an das Mitglied enden nicht mit dem Ende der Mitgliedschaft im Club. Ansonsten gelten die Bestimmungen von Abs. 1. b). Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann die Hauptversammlung der Mitglieder angerufen werden.

§ 9 Organe des Clubs

Die Organe des Porsche Club Landshut e.V. sind:

a) Hauptversammlung der Mitglieder

b) der Vorstand.

§ 10 Hauptversammlung der Mitglieder

1. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Porsche Club Landshut e.V. Sie findet alljährlich einmal innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres statt und ist mit einer Frist von zwei Wochen vom Präsidenten schriftlich unter Angabe der Ta-gesordnung einzuberufen.

2. Stimmberechtigt mit eine Stimme sind alle anwesenden aktiven Mitglieder, soweit nicht über sie persönlich betreffende Fragen abgestimmt wird.

3. Über die Ergebnisse der Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und jedem Mitglied bekannt zu geben. Das Protokoll muss von zwei Vorstandsmitgliedern unter-zeichnet sein.

4. Anträge können von jedem Vorstandsmitglied oder von jedem Mitglied gestellt wer-den. Die Anträge müssen mindestens 8 Tage vor der Hauptversammlung beim Sitz des Porsche Club Landshut e.V. eingegangen sein. Über die Zulassung von Dringlich-keitsanträgen, die spätestens vor Beginn der Hauptversammlung dem Vorstand vorlie-gen müssen, entscheidet die Hauptversammlung mit Stimmenmehrheit.

5. Die Hauptversammlung ist zuständig für folgende Tagesordnungspunkte:

a) Feststellung des Stimmschlüssels
b) Bericht des Vorstandes (zusammen oder einzeln)
c) Kassenbericht über das abgelaufene der Clubjahr
d) Entlastung des Vorstandes (zusammen oder einzeln)
e) Wahl des Vorstandes
f) Wahl für einen ausscheidenden Vorstand
g) Beitragsfestsetzung
h) Meisterschaft- und Clubsportregeln
i) Beschlussfassung über alle vorliegenden Anträge
j) Satzungsänderung
k) Auflösung des Clubs

§ 11 Außerordentliche Hauptversammlung

1. Außerordentliche Hauptversammlungen sind unter Angabe des Verhandlungsgegen-standes einzuberufen auf Beschluss des Vorstandes, des Präsidenten oder wenn min-destens zehn Prozent der Mitglieder des Porsche Club Landshut e.V. einen diesbe-züglichen Antrag schriftlich an den Sitz des Clubs richten. Einladungen zur außeror-dentlichen Hauptversammlung ergehen vom Präsidenten schriftlich mit mindestens 10 Tagen Ladungsfrist unter Angabe der Tagesordnung.

2. Auch über die Ergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und den Mitgliedern bekannt zu geben. Das Protokoll muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben sein.

§ 12 Abstimmungen

1. Die Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung. Die Mitgliederversammlung kann einstimmig beschließen, eine Wahl durch Handzeichen durchzuführen.

2. Über Anträge kann mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch Handzeichen entschieden werden.

3. Jede Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmbe-rechtigten beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache Stimmenmehrheit. Un-ter einfacher Mehrheit ist eine Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden wie nicht abge-gebene Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ungültige Stimmen und – bei Ab-stimmung mit Stimmzetteln – unbeschriftete Stimmzettel.

Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

4. Die 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich. Bei Beschlüssen über:

a) Satzungsänderung,
b) die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen,
c) Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitglieds,
d) Auflösung des Clubs
5. Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für alle Abstimmung, außer es ist aus-drücklich ein anderer Modus festgelegt.
6. Briefwahl aufgrund der Tagesordnung ist nicht möglich.

§ 13 Vorstand

1. Der Vorstand kann nur von Porschebesitzern und Mitgliedern gebildet werden. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder soll immer ungerade sein.

2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem:

a) Präsident
b) Vizepräsident
c) Schatzmeister
d) Schriftführer/Medienwart
 

3. Der Club wird nach außen vom Präsidenten mit einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vertreten. Im Innenverhältnis gilt, dass die unter § 13, 2. b) bis d) aufgeführten Vorstandsmitgliedern in der Reihen-folge ihrer Aufführung bei Verhinderung vertreten.

4. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegen. Er leitet die gesamte Tätigkeit des Porsche Club Landshut e.V.

5. Die Vorstandsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Die Amtsdauer rechnete von Hauptversammlung zu Hauptversammlung. Die Amtsdauer des Vorstandes endet erst mit der Eintragung des neuen Vorstandes in das Vereinsregister.

6. Die Absetzung des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Vorstandes kann nur er-folgen auf Antrag von mehr als drei Mitgliedern, die ein Misstrauensvotum vorbringen und in der Hauptversammlung 2/3-Mehrheit der Stimmen erhalten. Außerdem kann der Präsident oder jedes einzelne Mitglied des Vorstandes jederzeit zurücktreten, jedoch nicht zur Unzeit.

7. Für vorzeitig ausscheidende Vorstandsmitglieder wird dieses Amt in Personalunion mit den verbleibenden Vorstandsmitgliedern bis zur nächsten Vorstandswahl übernommen.

8. Eine vorzeitige Neuwahl findet statt, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglie-der dies fordert, die Mitgliederversammlung dem Vorstand bisher keine Entlastung er-teilt oder wenn die Mehrheit des Vorstandes dies beantragt bzw. zurücktritt.

9. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

10. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder erschienen sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

§ 14 Schlichtungsausschuss

1. Der Schlichtungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Schlich-tungsausschusses sollen über 30 Jahre alt sein und müssen dem Porsche Club Lands-hut entweder seit seiner Gründung und /oder wenigstens 2 Jahre ununterbrochen an-gehören. Sie können nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstands sein.

2. Der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses wird von einem Notar mit dem Amtssitz in Landshut oder Dingolfing auf die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Bestimmbar sind nur ordentliche Mitglieder; die Wiederbestellung ist zulässig.

3. Im Schiedsverfahren beruft jeder Beteiligte einen Beisitzer .

4. Der Vorsitzende Schlichtungsausschusses beruft die Sitzungen des Ausschusses ein, wenn der Ausschuss mit einer seiner nachstehend genannten Aufgaben befasst wird. Der Ausschuss ist in der Besetzung von drei Mitglieder beschlussfähig. Über seine Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, in dem Beschlüsse wörtlich aufzuführen sind.

§ 15 Schiedsverfahren

1. Verhandlungen des Schlichtungsausschusses sind mündlich. Den Beteiligten ist aus-reichend Gelegenheit zu geben, sich zu erklären.

2. Die Aufgaben des Schlichtungsausschusses sind:

a. die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten zwischen

- Mitgliedern und dem Vorstand
- Mitgliedern, soweit die Streitigkeiten den Porsche Club Landshut betreffen;

wenn der Schlichtungsausschuss mindestens von einem der Streitteile angerufen wird. Ist eine Schlichtung nicht möglich, trifft der Schlichtungsausschuss eine Entscheidung, welche für beide Streitteile verbindlich ist. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses haben sich an Recht und Gesetz oder am Grundsatz der Billigkeit auszurichten.

b. im Falle eines Rücktritts des gesamten Vorstands während einer Amtsperiode die Einberufung und Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung,

c. die Durchführung der Wahl des Vorstandes.

3. In den Fällen gemäß vorstehend Ziff. 2 b. und c. handelt der Schlichtungsausschuss durch seinen Vorsitzenden.

§ 16 Satzungsänderung

Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und der Hauptversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 17 Mitgliedschaft im Porsche Club Deutschland

Der Porsche Club Landshut e.V. ist bestrebt, Mitglied im Porsche Club Deutschland e.V. zu werden. Der Porsche Club Deutschland e.V. bezweckt unter Ausschluss jeden wirtschaftli-chen Geschäftsbetriebes die Wahrnehmung der Interessen der in der Bundesrepublik Deutsch-land tätigen Porscheclubs und die Förderung ihrer Arbeit.
Die Mitgliedschaft im Porsche Club Deutschland e.V. regelt dessen Satzung; sie liegt den einzelnen Deutschen Porscheclubs vor.

§ 18 Auflösung des Clubs

1. Die Auflösung des Porsche Clubs Landshut e.V. kann nur auf eine eigens zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung oder auf der regulären Jahreshauptversammlung beschlossen werden.

2. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit der Mitglieder. Ist die außer-ordentliche Hauptversammlung nicht beschlussfähig, so ist eine anschließende mit satzungsmäßiger Frist einberufe Hauptversammlung in jedem Fall beschlussfähig, wobei die einfache Mehrheit der Hauptversammlung entscheidet.

3. Die außerordentliche Hauptversammlung bestimmte den Liquidator.

4. Das bei der Auflösung vorhandene Vermögen ist nach Tilgung aller Verbindlichkeiten an eine vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtung des Verkehrs- / Kraftfahrzeug-Wesens abzuführen.

§ 19 Vereinsrecht

Für die in dieser Satzung nicht aufgeführten Punkte tritt das Vereinsrecht nach dem bürgerli-chen Gesetzbuch (BGB) in Kraft.

§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dieser Satzung ergebenden Rechte und Pflichten sowie alle Ansprüche, Forderungen und Verbindlichkeiten des Porsche Club Landshut e.V. ist Landshut.

Porsche Club Landshut e.V.
Landshut, den 20.03.2015